Wir beraten Sie gerne im Bereich Bausparen und zu staatlichen Förderungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir auch unter Berücksichtigung aktueller Änderungen bei den Förderungen, für wen sich ein Bausparvertrag wirklich lohnt und wer besser von einer anderweitigen Finanzierung profitiert.
Wohnungsbauprämie:
Bausparer erhalten bei einem jährlicher Sparbeitrag von bis zu 521,- Euro (Single) und 1024,- Euro (Ehepaare) eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%.
Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 25.600,- Euro (Single) und 51.200,- Euro (Ehepaare) im Jahr nicht übersteigen.
NEU ab 01.01.2009: Die Wohnungsbauprämie wird nur dann gezahlt, wenn eine wohnwirtschaftliche Nutzung nachgewiesen wird.
Arbeitnehmersparzulage / Vermögenswirksame Leistung:
Arbeitnehmer können eine Sparzulage in Höhe von 9% auf vermögenswirksame Leistungen (VL) beanspruchen. Der Arbeitgeber überweist dabei VL bis zu 470,- Euro pro Jahr z.B. auf den Bausparvertrag des Arbeitnehmers.
Die Einkommensgrenzen liegen für Single bei 17.900 Euro und bei Ehepaaren bei 35.800 Euro.